Hier findest Du die Antworten zu den häufigsten Fragen.
Häufige Fragen
- Suche auf unserer Übersichtskarte eine lokale Community in deiner Nähe
- Auf der Webseite der lokalen Communitys findest du eine Liste/Karte mit den Zugangspunkten in deiner unmittelbaren Nähe
- Alternativ kannst du auch die Freifunk-App nutzen
- Wenn du einen Zugangspunkt gefunden hast, reicht es normalerweise, sich einfach mit einem Zugangspunkt nach dem Muster *DEIN-ORT*.freifunk.net zu verbinden und schon bist du im Gemeinschaftsnetz.
Bitte beachte dass wir dezentral organisiert sind. Deshalb kann sich die Art und Weise das Freifunk-Netz zu nutzen, von Ort zu Ort unterscheiden. Mehr Informationen dazu findest du auf der Webseite der jeweiligen Community.
Für das Netzwerk selbst werden die geeigneten Routermodelle mit dem Freifunk-Betriebssystem bespielt, um ein lokales Mesh-Netz zu erzeugen, damit der Internetzugang darüber verteilt werden kann. Gleichzeitig entsteht dabei ein lokales Netz, das auch ohne Internet funktioniert. Wie das geht erfährst du hier.
Die Informations- und Kommunikationsfreiheit im Internet wird zunehmend eingeschränkt. Trotz des Slogans “Internet für alle” gibt es Anzeichen einer sich verfestigenden digitalen Kluft – ärmere, weniger technisch versierte und ältere Menschen nehmen wenig oder gar nicht am sogenannten Informationszeitalter teil. In dünn besiedelten und strukturschwachen Gebieten (“areas of market failure”) werden keine (bezahlbaren) Breitbandanschlüsse angeboten. Echte „e-democracy“ soll von “unten” kommen.
Das Netz muss nicht mehr zentral administriert werden (keine Hierarchie). Es sind keine Spezialisten nötig, die das Netz einrichten und „beherrschen“. Es muss kein Geld für aufwendige Infrastruktur ausgegeben werden – die Endgeräte sind gleichzeitig auch die Infrastruktur. Das Netz kann spontan und dynamisch wachsen.
Grundsätzlich: JA, die verwendeten WLAN Funkfrequenzen sind explizit für die öffentliche Nutzung ausgewiesen.
Die Europäische Kommission empfiehlt außerdem, öffentliche Breitbanddienste in Europa zu fördern. Es ist keine Registrierung notwendig. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird bei nicht kommerzieller Nutzung gegen keinerlei geltendes Recht verstoßen.
Datenschutzrechtlich ist zu beachten, dass das Telemediengesetz den Betreiber*innen eines offenen WLANs nur unter bestimmten Umständen (Abrechnungszwecken) erlaubt, Daten von Nutzer*innen zu erheben und zu verarbeiten. Dafür ist eine ausdrückliche Erlaubnis notwendig. Dies bedeutet, dass es in nichtkommerziellen Netzen rechtlich nicht zulässig ist, Anmeldedaten zu erheben oder Aktivitäten zu loggen.
Bei der Einrichtung eines Routers als Freifunk-Knoten kann in den Einstellungen optional eine Kontaktadresse hinterlegt werden, um als Knotenbetreiber*in ansprechbar bei Störungen oder Anfragen für Vernetzung zu sein.
Grundsätzlich herrschen die gleichen Bedingungen wie in jedem anderen WLAN- oder drahtgebundenen Internet: Die Nutzer*innnen müssen verantwortlich damit umgehen.
- Die eigenen Endgeräte (Handy, Laptop etc.) mittels Firewall, Passwörtern und weiteren üblichen Vorkehrungen vor Fremdzugriff schützen.
- Nur Webseiten ansurfen, die https anbieten, und entsprechende Plug-ins nutzen.
- Verschlüsselung für Apps und E-Mails verwenden und keine Anhänge öffnen.
- Regelmäßige Updates der Router und der Endgeräte durchführen.
- Admin-Zugänge durch sichere Passwörter schützen.
Es gibt weitere Möglichkeiten, mit bewährten Verfahren Teile der Infrastruktur zu verschlüsseln (Stichwort: Virtual Private Networks). Das in vielen Routern und WLAN-Karten verwendete WEP-Verfahren kann sehr leicht entschlüsselt werden und ist nicht zum Aufbau von Mesh-Netzen geeignet.
Grundsätzlich: NEIN, WLAN gehört mit zu den schwächsten Strahlenquellen.
Die tatsächliche Feldstärke ist umgekehrt proportional zu der Entfernung zur Strahlenquelle. Das bedeutet sich ein Handy oder DECT-Telefon mit stärkerer Strahlung direkt an den Kopf zu halten ist wesentlich gefährlicher.
- Dienstbereitstellung erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis
- Keinerlei Nutzungsgarantie
- Entgelte werden nachbarschaftlich geregelt (z.B. für Wartung/Pflege der WLAN-Router, DSL)
- Nie für Netzwerkangebote kommerziell Geld verlangen
- Haftung – Aus unserer Sicht gilt: verantwortlich ist immer, wer die unerlaubte Handlung vollführt, nicht wer den Accesspoint bereitstellt, dagegen spricht die sogannte Mitstörerhaftung, die wir ablehnen.