Dass es überhaupt so verschiedene Ansätzen für das immer gleiche Aufgabenfeld - die drahtlose Transmission von Daten, Sprache und Video - gibt, liegt weit weniger an den Technologie selbst als an deren staatlicher Regulierung:
Die Interessenslage ist weltweit eben nicht gleichgeschaltet, die verschiedenen Staaten suchen immer nach Wegen, ihren heimischen Industrien Konkurrenzvorteile zu verschaffen.
Das zeigt sich in extremer Deutlichkeit bei der UMTS-Lizenz-Vergabe, also beim Verhökern der Betriebserlaubnis für eine (Zukunfts-) Technologie ohne Ansehen der Technologie selbst und ohne Ansehen der betriebs- und folglich volkswirtschaftlichen Auswirkungen - eine Zukunftstechnologie ohne Zukunft also?
Die 100 Milliarden D-Mark, mit denen die Kommunikationsindustrie die hiesigen deutschen Nutzungsrechte an den UMTS-Frequenzbändern erworben hatte, befrachten die Anbieter mit einem Konkurrenznachteil gegenüber den in lizenzfreien Frequenzbändern wild wachstumsfähigen Systemen und berauben die Kommunen durch Gewinnverlagerung ihrer Steuereinnahmen.
Regierungen zivilisierter Staaten wissen allerorts recht gut, ihre Hoheitsrechte an der Mangelware elektromagnetisches Spektrum gewinnbringend einzusetzen - sei es für sich selbst oder indirekt für ihre heimische Klientel aus der Industrie. Umgekehrt nutzen die Industrien ihr Markt- und Marketingpotenzial schon aus eigenem Profitinteresse, um bei den staatlichen Regulierern ihre Vorstellungen durchzusetzen, und sei es indirekt über die Nutzung der Medien zur Verbreitung von Wunschvorstellungen, die von den Zielgruppen gar für wahre Münze genommen werden sollen.
Daneben stehen historisch gewachsene Interessen wie die Nutzung bestimmter Frequenzbänder für militärische und zivile Zwecke: So konnte die technologisch ausgereifte Digital Enhanced Cordless Telefony (DECT) in Nordamerika deshalb nicht Fuß fassen, weil das US-Militär dessen Arbeitsfrequenz besetzt hält. Und das 5-GHz-Band, heiß begehrt für zwei bis fünfmal schnellere WLANs, wird allerorten teilweise für das zivile Flugüberwachungsradar genutzt.
Selbst im lizenzfreien 2,4-GHz-Band ist nicht überall jede Frequenz verfügbar: Von den insgesamt 14 WLAN-Funkkanälen sind hierzulande 13, in den USA nur elf und Frankreich gar nur vier frei, was die Hersteller von Radio-LAN-Komponenten zu einer Auffächerung ihrer Produktpalette zwingt und in der Konsequenz zur Standarderweiterung IEEE802.11d, genannt "World Mode" geführt hat (siehe Folgekapitel).
Sowohl das Streben nach höheren Übertragungsraten, als auch die nicht nur potenziellen, sondern tatsächlichen wechselseitigen Beeinträchtigungen zwischen unterschiedlichen Funksystemen - etwa zwischen Bluetooth und IEEE802.11- WLAN - forcieren allerorts die Erschießung neuer Frequenzbereiche.
Derzeit ist das 5-GHz-Band am heißesten begehrt, weil bereits IEEE802.11a-Produkte verfügbar sind, die Abschnitte dieses Frequenzbandes nutzen. Da der 5-GHz-Bereich - anders als das 2,4-GHz-ISM-Band - jedoch noch nicht vollständig lizenzfrei genutzt werden darf, ist grundsätzlich eine Freigabe durch die Regulierungsbehörde für Telekom und Post (RegTP) erforderlich. Das 5-GHz-Band aber will die RegTP auch für HiperLAN-Technologien offen halten, die mit ihrem Konvergenz-Layer für Daten, Sprache, GSM, UMTS und IEEE1394 weitaus besser zur drahtlosen Vernetzung ALLER Geräte taugt, als das Sammelsurium an IEEE802.11-Standards (siehe Anhang).
Nun ist die lizenzfreie Nutzung von Teilen des 5-GHz-Bandes von der RegTP zwar zum Jahresende 2002 frei gegeben worden, allerdings mit strengen Auflagen an die maximal zulässige Sendeleistung, so dass die IEEE802.11a-Geräte deutlich unter ihren Möglichkeiten bleiben müssen, etwa was die zulässige Sendeleistung und folglich die überbrückbaren Entfernungen anbelangt.
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