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CCC startet Kampagne zum Boykott der Musikindustrie

Am 30. März wurde bekannt, dass die deutschen Phonoverbände IFPI (1) Strafanzeigen gegen zunächst 68 Nutzer von P2P-Tauschbörsen erstattet haben, die dort urheberrechtlich geschützte Musik zum Download bereit gestellt hatten. Die IFPI hatte bereits Anfang des Jahres angekündigt, dass sie zukünftig gegen P2P-Nutzer gerichtlich vorgehen wolle (2). Noch am selben Tag erschien auf den Seiten des Chaos Computer Club ein Aufruf zum Boykott der von der IFPI vertretenen Plattenfirmen (3).


Martin Schmidt - 22.04.2004

Ein Auszug:

"Nach der Klage der IFPI gegen einzelne Tauschbörsennutzer fordert der Chaos Computer Club zum Boykott der von der IFPI vertretenen Musikverlage auf. Die Branche solle nicht den Nutzern die Schuldgeben, wenn sie selber den Beginn des Informationszeitalters verschlafen und es versäumt hat, ihr Geschäftsmodell an die digitale Welt anzupassen. Informationsfreiheit ist kein Verbrechen.

Der CCC hält die Klagen des Bundesverband Phono / der IFPI für stark fragwürdig. Es kann nicht sein, dass die Musikindustrie ihre Ziele dadurch erreicht, in dem sie eine massive Panik vor immensen Schadensersatzforderungen schürt. Solche sind in Deutschland auch gar nicht durchsetzbar. Es geht vielmehr darum, die Nutzer von Tauschbörsen einzuschüchtern. Dies zeigt sich auch bei der Kampagne der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) "Raubkopierer sind Verbrecher" . Auch hier werden bewusst juristische Falschaussagen über die Strafbarkeit von Urheberrechtsverletzungen gestreut, um den Tauschbörsen das Wasser abzugraben.

Das Urheberrecht ist kein Naturrecht, sondern ein Ausgleich dafür, dass der Urheber sein Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. In erster Linie ist das Urheberrecht hierbei ein Ausfluß des Persönlichkeitsrechtes. Auch die wirtschaftlichen Verwertungsrechte werden dem Urheber zur Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenz verliehen. Hierbei bestehen jedoch immanente Schranken. So darf das Werk für die private Verwendung frei kopiert werden. Diese auch als "fair use" bezeichnete Begrenzung ist eine Ausprägung der Informationsfreiheit und somit ein Grundrecht. (...)"

Banner Nela Love
Der vollständige Text: http://www.ccc.de/campaigns/boycott-musicindustry

Weitere Banner: http://www.ccc.de/campaigns/music/


Reaktionen

Die GRÜNE JUGEND unterstützt die Aktion auf ihrer Website (4). (Die Grüne Bundespartei hatte sich erst kürzlich gegen den Kopierschutz auf CDs und für das Recht des Verbrauchers auf die Privatkopie eingesetzt. Auf ihrer Website stand eine E-Card mit dem Titel "Burn, Baby, Burn!" bereit, die an die Musikindustrie geschickt werden konnte.)

Auch die AG Wissensallmende des Attac-Netzwerks hat sich dem Boykott-Aufruf angeschlossen (5) und verlinkt praktischerweise gleich auf die Mitgliederliste der deutschen Sektion der IFPI (6).


Hintergründe

Dass ein Boykottaufruf nun aus den ersten Strafanzeigen gegen P2P-Nutzer entsteht, verwundert nicht und doch wieder ein bisschen. Denn die Musikindustrie hat sich bei vielen Musikliebhabern in Deutschland bereits seit längerem recht unbeliebt gemacht. Genauer gesagt seit dem 24. Januar 2000, als mit "Razorblade Romance" der finnischen Band "HIM" das erste Album in Deutschland mit einem Kopierschutz ausgeliefert wurde. Mittlerweile wird ein immer größerer Teil der Neuerscheinungen mit einem mehr oder weniger schwer zu durchbrechenden Kopierschutz versehen.

Sowohl das Prinzip Kopierschutz als auch das juristische Vorgehen gegen Tauschbörsennutzer sollen sicherstellen, dass möglichst wenige Menschen in den Genuss einer Kopie von urheberrechtlich geschützter Musik kommen, ohne selbst für das Original bezahlt zu haben.
So verständlich diese Bestrebungen aus der Sicht der Musikindustrie auch sein mögen, so sehr sorgen sie beim Verbraucher aus verschiedenen Gründen, auf die noch eingegangen wird, für Unverständnis und Ärger.
Denn dummerweise hat sich mensch seit langer Zeit daran gewöhnt, ohne schlechtes Gewissen - und völlig legal - Musik für den Eigengebrauch zu kopieren. Und dies nicht erst, seit es CD-Brenner oder das Internet gibt, sondern seit die Kompaktkassette das Tonbandgerät abgelöst hat.
Das hat die Musikindustrie viele Jahren lang verkraftet, ohne daran zugrunde zu gehen. Die Privatkopie ging, umsatzmäßig gesehen, im damals noch analogen Rauschen unter.

Dann kam das böse Internet und mit ihm die bösen Tauschbörsen. Und auf einmal konnte man, so man einen schnellen Zugang hatte, ganz viel Musik für ganz wenig Geld saugen. Und das wurde irgendwie zu einem Problem. Und nun haben wir kopiergeschützte CDs und Strafanzeigen gegen P2P-Nutzer.

(Am Rande bemerkt: Dass jetzt Strafanzeigen erhoben und nicht nur zivilrechtliche Schadensersatzklagen angestrengt werden, hat neben dem gewollten Abschreckungseffekt auch einen ganz pragmatischen Hintergrund: Von den Tauschbörsennutzern, gegen die vorgegangen werden soll, stehen zunächst nur IP-Adressen zur Verfügung, die sich aber schwerlich vor Gericht zerren lassen. Nur über den Vorwurf einer Straftat können die Provider verpflichtet werden, Auskunft über die Personen hinter den auffälligen Adressen zu geben. Eine rein zivilrechtliche Klage würde daran scheitern. Daher besteht der einzige Weg darin, wie es hier auch geschehen ist, Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen und damit die Herausgabe der Nutzerdaten zu erreichen. Dann erst kann gegebenenfalls eine Schadensersatzklage erhoben werden.)

Und nun soll die Industrie durch einen Boykott abgestraft werden. Es geht aber dabei nicht nur um die aktuellen Strafanzeigen, sondern eher um die eben beschriebenen Bemühungen der Industrie im Ganzen, ihre Inhalte zu schützen. Auch der massive Einsatz von kopiergeschützten CDs hätte schon früher zu Boykottaufrufen führen können. So manche potentiellen Käufer haben aus diesem Grund schon länger eine private Kaufverweigerung dieser CDs beschlossen.
Insoweit dürfte für viele Menschen mit den aktuellen Strafverfahren, auch wenn sie davon selbst nicht betroffen sind, einfach ein Punkt erreicht sein, an dem sie die Bemühungen der Musikindustrie in der Summe einfach nicht mehr billigen können.

Die Bereiche Strafverfahren gegen P2P-Nutzer und Kopierschutz auf CDs sind daher von der Vermittelbarkeit für den Verbraucher her als Einheit zu betrachten.


Exkurs: Kopierschutz auf Audio-CDs

Ein Kopierschutz soll das digitale Kopieren der CD verhindern, das Anhören aber möglichst nicht beeinträchtigen.

Das erste Ziel wird teilweise erreicht: Der technisch nicht versierte Nutzer wird die CD tatsächlich häufig nicht kopieren können. Allerdings ist bis jetzt kein Kopierschutzverfahren im Einsatz, das nicht mit ein wenig Know-how doch zu überlisten ist. Wer also wirklich gewillt ist, Musik in Tauschbörsen der restlichen Welt zugänglich zu machen, kann dies immer noch tun. Abgehalten werden nur die Gelegenheitskopierer, die wenige Exemplare verschenken und daher nicht das eigentliche Problem der massenhaften Verbreitung darstellen.

Aber auch für diejenigen "Normalhörer", die nicht einmal eine Kopie weitergeben möchten, tun sich Probleme auf, wenn sie den Kopierschutz nicht aushebeln können oder wollen.
Es kann nicht mehr, wie bisher möglich, eine Kopie fürs Auto erstellt werden. Das wäre aber sehr sinnvoll, da die teuren Originale dann praktischerweise in der Wohnung bleiben können und nicht durch sommerliche Hitze im Auto oder Diebstahl gefährdet sind.
Auch das Übertragen der Musik auf den eigenen MP3-Player für unterwegs setzt ein Auslesen der CD im Rechner voraus, was durch die meisten Kopierschutzverfahren verhindert wird. Dummerweise wird dadurch auch verhindert, dass die CD auf dem Rechner überhaupt angehört werden kann.

Doch selbst wer keine Kopien fürs Auto braucht, keinen MP3-Player besitzt und die CD nicht mal am Rechner anhören möchte, wird mit dem Prinzip Kopierschutz häufig nicht glücklich. Durch den Kopierschutz wird der akzeptierte Standard für Audio-CDs, an dem sich der heimische CD-Player prinzipiell ausrichtet, verlassen. Daher können kopiergeschützte CDs auch auf manchen Audio-Playern nur fehlerhaft oder gar nicht abgespielt werden, was dann jegliche bestimmungsgemäße Nutzung vereitelt. Auch in vielen DVD-Playern, die ja oft zur CD-Wiedergabe genutzt werden, kommt es zu diesen Problemen, da in DVD-Playern häufig Laufwerke aus dem PC-Bereich eingebaut werden. Und in diesen Laufwerken soll die CD ja gerade nicht abspielbar sein, um ein Auslesen/Kopieren zu verhindern.
Ganz unschön kann das werden, wenn man sich fröhlich geschützte CDs kauft, die auf der alten Stereoanlage wunderbar laufen. Vielleicht merkt man deshalb auch gar nichts von dem Kopierschutz. Bis zu dem Punkt, an dem die Anlage den Geist aufgibt und ersetzt werden muss. Weder bei einem DVD- noch bei einem neu gekauften Audio-Player hat man die Sicherheit, dass die CDs immer noch funktionieren. Aber dann dürfte es zu spät sein, um die Scheiben im Laden zu reklamieren.

Schließlich haben die meisten Kopierschutzverfahren noch einen anderen unangenehmen Nebeneffekt. Dabei werden nämlich bewusst Fehler eingestreut, die PC-Laufwerke irritieren. Der Audio-Player jedoch hat eine Fehlerkorrektur, die diese Fehler (hoffentlich unhörbar) ausgleicht. Diese Fehlerkorrektur hat aber auch die Aufgabe, Kratzer auf der CD auszubügeln, die sich nach langem Gebrauch kaum vermeiden lassen. Sind es zu viele Kratzer (=Fehler), kann die CD überhaupt nicht mehr abgespielt werden. Es ist zu befürchten, dass dieser Punkt bei kopiergeschützten CDs früher eintritt, da die Fehlerkorrektur sich ja neben den Kratzern immer noch mit den eingestreuten Fehlern des Kopierschutzes herumschlagen muss und so die kritische Gesamtsumme an Fehlern eher erreicht ist.

Der Kopierschutz auf Audio-CDs wird also seinem Anspruch nur bedingt gerecht. Das eigentliche Ziel, digitale Kopien zu verhindern, wird nur bei den eher unproblematischen Gelegenheitskopierern erreicht. Dafür verhindert bzw. erschwert er in vielen Fällen die bestimmungsgemäße Nutzung der CD, das eigentliche Anhören.


Die Situation heute

Die Musikindustrie steckt in einer Krise.
2003 musste die Musikindustrie in Deutschland einen Umsatzrückgang von 19,8% verbuchen, die Umsatzzahlen fielen damit das sechste Jahr in Folge (7). Weltweit lag der Umsatzrückgang 2003 nur bei 7.6%.
Ende März hat die deutsche Abteilung von Warner Music bekanntgegeben, dass 100 bis 170 von insgesamt 233 Stellen gestrichen würden (8). Als Grund für den Stellenabbau wurden Umsatzeinbußen genannt.

Der zweifellos erhebliche Umsatzrückgang der letzten Jahre wird von der Musikindustrie gebetsmühlenartig hauptsächlich mit CD-Kopien und Musikdownloads aus Tauschbörsen begründet. Diverse Studien sollen dies belegen; andere Studien kommen wiederum zu gegenteiligen Ergebnissen.

Fest steht, dass ein Teil der Musik, die als Privatkopie oder aus Tauschbörsen beim Verbraucher landet, im Original erworben worden wäre, wenn es die Möglichkeit der Kopie nicht gäbe. Hier ist also der Wunsch, bestimmte Musik zu besitzen, sehr groß.
In diesem Fall entgeht der Musikindustrie tatsächlich Umsatz.

Fest steht auch, dass bei einem Teil der kostenlos erlangten Musik der Anreiz beim Verbraucher eben nicht ausreichend groß ist, so dass sie ohnehin nicht zum vollen Kaufpreis erworben worden wäre. Eine kostenlose Kopie wird gern genommen, aber 15 EUR für das Original ist dieses spezielle Album dem Verbraucher denn doch nicht wert.

Hier entgeht der Industrie kein Umsatz. (Dabei kann natürlich eingewandt werden, dass der, der nicht für Musikgenuss zu zahlen bereit ist, auch nicht das Recht hat, ihn umsonst zu haben. Dies ist eine Glaubensfrage, die jeder für sich selbst entscheiden muss.)

Fest steht auch, dass ein Teil der ursprünglich kostenlos erlangten Musik dem Hörer so gut gefällt, dass er später das Original kauft; sei es wegen der besseren Qualität, wegen des Booklets der CD, oder weil er den Künstler unterstützen möchte. Dieses Szenario wird gern als billige Rechtfertigung für das Nutzen von P2P-Tauschbörsen abgetan; erwähnenswert ist es dennoch.

Damit ist festzuhalten, dass die Privatkopie und das Nutzen von P2P-Tauschbörsen zweifellos mit zum Umsatzrückgang der Musikindustrie beiträgt (Szenario 1).

Aber sind das die einzigen Gründe für den Umsatzrückgang? Sicherlich nicht. Es bieten sich auch andere Faktoren an, die man allerdings in der Argumentation der Musikindustrie eher selten hört.

  • Haben in Deutschland auch andere Branchen mit sinkendem Umsatz zu kämpfen? Ist der Umsatzrückgang in der Musikindustrie nicht zumindest teilweise Ausdruck der allgemeinen wirtschaftlichen Lage in Deutschland?
  • Ein nicht zu vernachlässigender Teil der Umsätze mit CDs wird von Jugendlichen und Heranwachsenden mit begrenztem Einkommen erwirtschaftet. In dieser Gruppe wird in den letzten Jahren sehr viel Geld für Mobiltelefonie ausgegeben, das nun natürlich nicht mehr für den Kauf von CDs zur Verfügung steht.

    Darüber hinaus ist in den letzten Jahren der Umsatz mit DVDs stark gewachsen, was sich auch (eine begrenzte Kaufkraft beim Verbraucher vorausgesetzt) in sinkenden CD-Käufen niederschlagen dürfte.

  • Schließlich darf auch vermutet werden, dass ein Teil der Verbraucher - wie oben bereits angedeutet - bewusst den Kauf von kopiergeschützten CDs vermeidet, die mittlerweile einen erheblichen Teil der umsatzstarken Neuerscheinungen ausmachen.

Obwohl natürlich alle diese Faktoren in ihrem Ausmaß sehr schwer zu bewerten sind, liegt doch der Schluss nahe, dass die Umsatzmisere der Musikindustrie nicht allein auf die Nutzung von P2P-Börsen bzw. Privatkopien von CDs zurückzuführen ist.


Exkurs zur Privatkopie bei Tonträgern

Diese ist seit vielen Jahren erlaubt und im §53 UrhG (Urheberrechtsgesetz) verankert. Ebenso zulässig war (und ist) in diesem Rahmen die unentgeltliche (wichtig!) Weitergabe einzelner Kopien an Familienangehörige und enge Freunde, wobei sich als Richtwert ein Maximum von sieben Kopien angedeutet hat.
Damit ist natürlich das Bereitstellen von Musik im Internet an einen unüberschaubaren Abnehmerkreis wie in P2P-Tauschbörsen nicht gedeckt.
Die gesetzlich festgeschriebene Zulässigkeit der Privatkopie bedeutet jedoch nicht, dass man auch einen durchsetzbaren Anspruch darauf hätte. Das bedeutet, dass man zwar eine Kopie anfertigen darf, wenn man es denn schafft. Gelingt es z.B. mangels geeigneter Hardware nicht, hat man eben keine Kopie.
Dies stellte lange Zeit kein Problem dar. Platten wurden auf Kassetten, CDs auf Kassetten und nun CDs auf CDs kopiert. Geändert hat sich das im ersten Schritt mit der Einführung kopiergeschützter CDs. Nun konnte nur noch derjenige eine zulässige Privatkopie für sich erstellen, der die geeignete Hard- und Software besaß, um den Kopierschutz zu umgehen.
Seit des In-Kraft-Tretens der Reform des Urheberrechtsgesetzes am 13. 09. 2003 ist die Umgehung eines Kopierschutzes auf Audio-CDs zur Herstellung einer Kopie strafbar. Eine Ausnahme macht die Herstellung einer Privatkopie, aber auch hier sieht man sich zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber ausgesetzt. Außerdem wurde §53 UrhG dergestalt erweitert, dass eine Vervielfältigung nur noch erlaubt ist, "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird".
Zwar ist die Zulässigkeit der Privatkopie an sich unangetastet geblieben, aber eben nur, wenn die CD nicht mit einem Kopierschutz gesichert ist. Da aber immer mehr CDs einen solchen Schutz haben und dieser Trend sich wohl fortsetzen wird, ist das Prinzip der legalen Privatkopie, und sei es nur für den eigenen MP3-Player, im Begriff, faktisch abgeschafft zu werden.


Furcht, Unsicherheit, Zweifel

In den Medien werden bedauerlicherweise teils irreführende, teils schlicht falsche Informationen verbreitet.

Ein interessantes Beispiel ist die Ende letzten Jahre angelaufene "Raubkopierer sind Verbrecher"-Kampagne der deutschen Filmwirtschaft (9). Hier wird z.B. auf einem Plakat mit dem Titel "Herr der Ringe!" ein Mensch in Handschellen gezeigt. Auf einem anderen Plakat sind unter dem Titel "Liebe Raubkopierer, wir freuen uns auf Euch!" zwei unfreundlich dreinblickende Gefängnisinsassen zu sehen. Die Unterschrift der Plakate lautet jeweils: "Raubkopierer werden seit dem 13. 09. 03 mit Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren betraft."
Dr. Elke Esser, Geschäftsführerin der Zukunft Kino Marketing GmbH, räumt ein: "Der Ton der Kampagne ist bewusst deutlich gewählt." Und: "Uns ist natürlich bewusst, dass die angesprochenen Jugendlichen und Erwachsenen nicht unter diese Strafandrohung fallen." (10)
Das ist richtig, denn die Kampagne richtet sich nicht an gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzer, die man wohl schwerlich auf diese Weise überzeugen kann. Angesprochen werden Menschen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht DVDs kopieren bzw. Filme aus dem Netz laden. Und genau in diesen Fällen wird im Falle einer Verurteilung kaum eine Haftstrafe ausgesprochen werden. Dennoch droht die Kampagne mit diesen drastischen Konsequenzen, um eben die Gelegenheitskopierer zu verschrecken.
Der Realität entsprechender wäre z.B. folgende Formulierung gewesen: "Urheberrechtsverletzer, die Filme für den Privatgebrauch kopieren oder herunterzuladen, ohne daraus Gewinn zu erzielen, werden seit dem 13. 09. 03 mit Geldstrafe, in ganz krassen Fällen eventuell mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung bestraft."
Aber das klingt natürlich nicht so furchteinflößend wie die gewählte Variante.

Auf der IFPI-Seite ist im Überblick über die Novelle des Urheberrechtsgesetzes (11) zu lesen:

"Von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" kann keine legale Privatkopie angefertigt werden".

Das ist soweit korrekt. Da jedoch noch nicht geklärt ist, wie in diesem Zusammenhang "offensichtlich rechtswidrig" auszulegen ist, ist die weitere Schlussfolgerung daraus höchst bedenklich:

"Das bedeutet, dass beispielsweise aus illegalen Filesharing-Netzen (so genannten "Musiktauschbörsen") keine legalen Downloads durchgeführt werden können."

Diese Aussage lässt vermuten, dass in P2P-Börsen ausschließlich urheberrechtlich bedenkliches Material angeboten würde. Das entspricht nicht den Tatsachen, obwohl der Anteil dieses Materials - je nach einzelner Tauschbörse - recht hoch ist.
Darüber hinaus wird suggeriert, P2P-Börsen (bzw. deren Nutzung) seien per se illegal. Auch dies ist falsch, selbst wenn dort kein einziges legales Angebot zu finden wäre. Denn P2P-Börsen stellen lediglich die Möglichkeit des Kopierens von Dateien zwischen einzelnen Nutzern.
So wird aber der Eindruck erweckt, man könne aus P2P-Börsen überhaupt nichts herunterladen, wenn man auf dem Pfad der Tugend bleiben möchte. Der einzige Weg sei also, diese gar nicht erst aufzusuchen.



Sind offizielle Online-Angebote eine Alternative zu P2P?

Auf der CeBIT 2004 wurde unter großer Medienbeachtung die deutsche Branchenplattform PhonoLine (www.phonoline.de) eröffnet (12).
Obwohl die Industrie den Absatzweg über bezahlte Musikdownloads zunächst vernachlässigt hatte, gab es auch schon vor Phonoline einige Angebote (www.musicload.de, www.popfile.de, www.weblisten.com und andere).

Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände (IFPI), beschreibt die Anreize offizieller Plattformen in einem Interview mit SPIEGEL ONLINE (13):

"Legale Angebote sind komfortabel, sicher, garantiert virenfrei, man bekommt genau das was man bestellt hat, und sie bieten hohe Klangqualität - viele gute Gründe, einen der legalen Dienste in Deutschland zu nutzen."

Doch so richtig zufrieden scheinen manche Nutzer mit dem neuen Angebot nicht zu sein. Vor allem schrecken die Preise: Popfile.de und CTS-Eventim, die auf die PhonoLine-Plattform aufsetzen, verlangen 1,49 bzw. knapp unter 1 EUR pro heruntergeladenen Song. In dieser Gegend bewegen sich auch die Preise der meisten anderen Anbieter. Damit kostet ein komplettes Album leicht 12-15 EUR, was nicht wirklich billiger ist, als die CD im Laden zu kaufen. Damit hat man dann aber auch einen bereits bespielten Tonträger und ein Booklet.

Das Musikangebot der einzelnen Portale schwankt sehr stark. Zumindest die kleineren Anbieter können nicht so viel Auswahl bieten wie die großen Tauschbörsen. Aber wenigstens ist das Angebot der kommerziellen Anbieter konstant und immer erreichbar, während in einer Tauschbörse der jeweilige Teilnehmer, auf dessen Rechner die gewünschte Datei liegt, auch gerade im Netz sein muss, damit ein Download erfolgen kann.

Zum Komfort der kommerziellen Anbieter: Einige Portale sind nur unter Windows-Betriebssystemen nutzbar bzw. setzen zunächst die Installation eines Clients voraus. Client-Software ist allerdings auch für die Nutzung von Tauschbörsen erforderlich, wobei dort aber in der Regel auch alternative Betriebssysteme unterstützt werden.

Ausgeliefert werden die Dateien bei den kommerziellen Anbietern meist nur in wenigen Formaten und festgelegten Bitraten. Manche verwenden ausschließlich das proprietäre WMA-Format. Bei PhonoLine liegen die Songs in einem speziellen MP3-Format vor, das im Moment noch von kaum einem mobilen MP3-Player verarbeitet werden kann.

Über das Dateiformat wird in vielen Fällen auch ein Digital Rights Management (DRM) realisiert, das das Brennen der Songs auf Audio-CDs, die Übertragung auf mobile Player und das Abspielen auf weiteren PCs nur in einer bestimmten Anzahl gestattet. Diese Einschränkungen kann man vielleicht grob mit denen des Kopierschutzes auf gekauften CDs vergleichen, was so gesehen aus der Sicht der Musikindustrie nur konsequent ist.
Insoweit haben die meisten offiziellen Angebote gegenüber den Tauschbörsen den Nachteil, dass die von dort geladenen Dateien grundsätzlich ohne Einschränkungen (urheberrechtliche Vorbehalte mal ausgenommen) verwendet werden können.

Ein ausführlicher Vergleich von 17 kommerziellen Portalen findet sich in der Ausgabe 6/04 des Magazins c't (S. 176 ff.).

Fazit: Die Bemühungen der Industrie, den Vertriebsweg Internet zu nutzen und als Alternative zu P2P-Netzwerken zu etablieren, kommen spät, sind aber durchaus ernsthaft und ausbaufähig. Die weitere Entwicklung hinsichtlich des Angebotes, der Preise und der DRM-Einschränkungen wird wohl von der Akzeptanz der Nutzer abhängen und bleibt abzuwarten.


Können Klagen gegen P2P-Nutzer das Problem der Musikindustrie lösen?

Wenn denn die Probleme, mit denen sich die Musikindustrie in den letzten Jahren konfrontiert sieht, ausschließlich in der Nutzung von P2P-Tauschbörsen begründet wären - dann vielleicht.

In einer Umfrage von SPIEGEL ONLINE mit dem Titel: "Klagen gegen P2P-Nutzer: Notwendige oder verfehlte Maßnahme?" (14) stand unter anderem folgende Antwort zur Auswahl:
"Nein: P2P ist in der Welt und mit Klagen nicht kaputt zu kriegen. Die Branchenkrise hat mehr als eine Ursache und ist vor Gericht nicht zu beenden".
Auf diese Antwort entfielen 91.99% der 30455 abgegebenen Stimmen (Stand: 17.04.04).

Sicherlich werden die aktuellen Klagen bei vielen Nutzern den gewünschten Abschreckungseffekt haben.
Sicherlich bewirken sie aber auch einen weiteren Imageverlust für die Musikindustrie.

Der Computer ist nun einmal in der Welt und mit ihm die Möglichkeit, Daten zu kopieren. Wenn etwas kopiert wird, fehlt es deshalb an anderer Stelle nicht. Der Porsche, der gestohlen wird, hinterlässt auf dem Parkplatz des Vorbesitzers eine Lücke. Kopierte Daten hinterlassen keine solche Lücke. Unter anderem deshalb empfinden viele Menschen es grundsätzlich als legitim, Daten zu kopieren. Das Prinzip des Urheberrechts und seine juristischen Auswirkungen sind dagegen abstrakt und schwerer zu vermitteln.

Und von der technischen Seite gesehen: Es gibt kaum eine Möglichkeit, Daten gegen Kopieren zu schützen, die nennenswert lange ungebrochen geblieben ist. Das liegt in der Natur der Sache.
Der 2001 verstorbene Wau Holland, Gründungsmitglied des CCC, hat im Zusammenhang mit dem Thema Kopierschutz einmal gesagt: "Der Computer ist eine Maschine zum Kopieren und Verändern von Bits."

Napster, die damals bekannteste und größte Tauschbörse, konnte noch relativ einfach durch die juristisch durchgesetzte Stilllegung der vermittelnden Server aus der Netzwelt entfernt werden. Daraufhin entstanden neue Tauschbörsen, die ohne einen zentralen Server, der abgeklemmt werden könnte, funktionierten und noch immer funktionieren. Daher muss nun der ungleich kompliziertere Weg des juristischen Vorgehens gegen einzelne Nutzer beschritten werden.
Wenn diese Strategie Erfolg haben sollte, ist anzunehmen, dass tauschwillige Menschen wiederum einen neuen Weg finden werden.

Die Industrie wird sich an diese Situation anpassen müssen, und zwar in einem größeren Rahmen als bisher. Die Etablierung kommerzieller Online-Portale als Alternative zu P2P-Tauschbörsen ist sicherlich eine viel versprechende Strategie, die große Chancen bietet, wenn sie von der breiten Masse angenommen wird. Dazu sind bestimmt noch einige Anpassungen hinsichtlich der Preise und der Weiterverarbeitungsmöglichkeit der Daten nötig, aber die Entwicklung steht hier ja erst am Anfang.
Vielleicht wird angesichts der technischen Möglichkeiten zum Datenkopieren, die sicher auch in Zukunft weiter genutzt werden, auch ein grundsätzliches Überdenken und Anpassen des Urheberrechts bzw. der dahinter stehenden Grundsätze des geistigen Eigentums und dessen Durchsetzbarkeit nötig sein.

Das juristische Vorgehen gegen einzelne Tauschbörsennutzer und das Festhalten an langfristig nicht wirksamen Kopierschutzverfahren wird sich wohl nur als Zwischenschritt bei der Problemlösung erweisen.


-------------------------
(1) www.ifpi.de/
(2) www.heise.de/newsticker/meldung/44005
(3) www.ccc.de/campaigns/boycott-musicindustry
(4) www.gruene-jugend.de/show/32309.html
(5) www.attac.de/wissensallmende/
(6) www.ifpi.de/liste/index.shtm
(7) www.ifpi.com/site-content/statistics/worldsales.html
(8) www.heise.de/newsticker/meldung/4618
(9) www.hartabergerecht.de/
(10) www.hartabergerecht.de/indexdcfd.html?id=4
(11) www.ifpi.de/recht/urhgnovelle.shtml
(12) www.heise.de/newsticker/meldung/45686
(13) www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,293533,00.html
(14) www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,293331,00.html

von jensNZuletzt verändert: 24.04.2004 18:17







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