Fragen und Antworten rund um dieThemen WLAN und freie Funknetzwerke
von Juergen Neumann und RA Olaf Koglin
Was bedeutet WLAN, Wi-Fi und Wavelan?
Was ist ein freies Funknetzwerk?
Ist WLAN sicher?
Sind WLANs gesundheitsschädlich (Strahlung)?
Ist das erlaubt?
Sind freie Netzwerke ein Risiko für die Gesellschaft?
Welche rechtlichen Grundlagen müssen beachtet werden?
Darf ich meinen DSL-Anschluss mit anderen teilen?
Unterliegen die Betreiber freier Funknetzwerke in der BRD einer Lizenzpflicht?
Was ist die Anmeldepflicht?
Wann wird ein (freies) Netzwerk gewerblich betrieben?
Benötigt man eine Lizenz bei einem gewerblich betriebenem Netz?
Ist die EG-Richtlinie 2002/02/20 schon umgesetzt worden?
Ist Voice-over-IP ein Sprachtelefondienst im telekommunikationsrechtlichen Sinn?
Unterliege ich als Betreiber eines WLANs dem Fernmeldegeheimnis?
Was verlangt das Fernmeldegeheimnis?
Was hat das mit der Schnittstelle für Geheimdienste auf sich?
Wer ist juristisch der Betreiber eines freien Netzwerks?
Darf ich eine WLAN-Antenne auf mein Dach bauen?
Welche Nutzungs-/Anwendungsmöglichkeiten bietet WLAN?
Welche Synergieeffekte entstehen zwischen Mitmacher/innen bzw. Projektpartnern?
Was benötigen einzelne Nutzer/innen?
Ich will mitmachen. Was kostet das?
Ist http://freifunk.net eine kommerzielle Initiative? Wer steckt dahinter?
Wie finde ich eine freifunk-Initiative in meiner Nähe?
Wie kann ich am Aufbau von freifunk.net mitwirken?
Weitere Fragen und Kommentare könnt Ihr uns unter
Kommentare ins freifunk.wiki schreiben.
Antworten
Alle drei Begriffe bedeuten die Verbindung von Computern und
Komponenten per Funk nach den 802.11x Standards des IEEE. Mehr Details
können im
Glossar und in der freifunk-Präsentation (siehe
Downloadsnachgelesen werden.
Ein freies Funknetzwerk ist eine Infrastruktur, die allen offen steht
und von allen genutzt werden kann. Ein freies Funknetzwerk entspricht
den Richtlinien des
PicoPeering Agreement.
Zentraler Aspekt des Picopeering Agreement (PPA) ist die Erklärung
jedes einzelnen, einen Teil seiner eigenen Netzwerkressourcen für das
Gesamtnetzwerk zur Verfügung zu stellen, und den ungehinderten
Datentransfer durch die eigene Funkzelle zu ermöglichen. Nur so können
sich die persönlichen Funkinseln zu einem Gesamtnetzwerk verbinden.
Nein! Die bisher zur Absicherug von Funknetwerken verwendeten
Technologien sind leider noch nicht sicher. (Übrigens ist das
"Internet" an sich keinesfalls abgesichert.) Es ist daher notwendig,
den Datenverkehr, der über das Netzwerk übertragen wird (egal ob per
Funk oder Kabel), durch den Einsatz bewährter und sicherer Technologien
(IPsec, VPN) abzusichern. Das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik hat eine ausführliche
Informationsschrift zur Sicherheit in Funknetzwerken
veröffentlicht. (siehe auch freifunk-Magazin
Artikel
Vielleicht? Das Risiko elektromagnetischer Strahlug ist heute noch
nicht ausreichend erforscht, um hierzu eine sinnvolle Aussage machen zu
können. Wir wissen jedoch, dass das Risiko, das von WLANs ausgehen
dürfte, als recht gering einzuschätzen ist. WLANs senden mit einer
Leistung von maximal 100 Milliwatt, im Normalfall sogar nur mit etwa 35
Milliwatt. Das ist etwa ein Zehntel der Sendeleistung eines normalen
Handys. Die Strahlung ist also sehr schwach. Da das Strahlenrisiko von
der Sendeleistung und vom Abstand zur Strahlenquelle abhängig ist, so
ist dieses im Vergleich mit einfachen Handys wesentlich geringer - von
den Sendemasten, die mit erheblich mehr Leistung senden, ganz zu
schweigen. Mehr hierzu im freifunk-Magazin unter
WLAN und Strahlung
Ja! Die für WLAN verwendeten Frequenzen sind explizit zur öffentlichen
Nutzung ausgewiesen worden. Bei nicht kommerzieller Nutzung ist es auch nicht
notwendig, Funkverbindungen, die Grundstücksgrenzen überschreiten bei
der Bundesnetzagentur (ehem. RegTP) anzumelden. Rege Unterstützung findet WLAN durch die Europäische
Komission (zum
Artikel).
Diese Frage wird oft im Zusammenhang mit freien WLANs gestellt.
Insbesondere die Überlegung, dass ja auch Neonazis oder
Kinderpornohändler die Infrastruktur freier Netzwerke für ihre Zwecke
misbrauchen könnten, taucht regelmäßig auf.
Die Idee freier Netzwerke kennt keine Zensur für die gewaltlose
Ausübung der Meinungsfreiheit. An dieser Stelle ein Zitat von Wau
Holland: "Wir müssen die Rechte der Andersdenkenden selbst dann
beachten, wenn sie Idioten oder schädlich sind. Wir müssen aufpassen.
Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit --- Keine Zensur!".
Der Handel mit Kinderpornographie oder andere menschenverachtende
Aktivitäten im Netz sind zu ächten und mit geeigneten Mitteln zu
bekämpfen. Die Schlußfolgerung, auf Grund eines möglichen Mißbrauchs,
auch die Menschen einzuschränken, die eine Technologie im positiven
Sinne nutzen (und das ist nun mal die große Mehrheit), ist jedoch der
falsche Weg! Was die Gesellschaft nicht in ihren sozialen
Zusammenhängen regeln kann, kann auch nicht "technisch" geregelt werden (siehe auch Artikel
Was passiert mir ... ).
Für den
nicht-kommerziellen Betrieb
eines WLANs wird keinerlei Genehmigung oder Zulassung benötigt. Der
einzige Punkt, um den mensch sich kümmern muss ist der Fall, dass eine
eigene Antenne auf ein Mietshausdach installiert werden soll. Eine
solche Antenne ist notwendig, um die Reichweite des WLANs zu
vergrößern. Ohne Antenne beträgt die Reichweite einer WLAN-Karte - je
nach Beschaffenheit der Umgebung - ca. 10 bis 50 Meter. Mit
unterschiedlichen Antennen kann diese Reichweite von 300 Meter bis auf
über 20 Kilometer vergrößert werden. Der Hausverwaltung bzw. der
Eigentümer muss der Montage einer Antenne auf dem Hausdach zustimmen.
Die Montage muss gemäss geltender Sicherheitsrichtlinien (Befestigung;
Blitzschutz) erfolgen.
Es gibt DSL-Tarife von Anbietern, die eine Netzwerkznutzung vertraglich
ausschliessen. Es gibt aber durchaus auch DSL-Anbieter, die eine
Netzwerknutzung des von ihnen angebotenen DSL-Anschlusses erlauben
(z.B. 1&1, Kamp, Schlund&Partner - vgl.
http://www.dsl-tarifinfo.de/
).
Mensch sollte also beim Bestellen von DSL darauf achten, den passenden
Vertrag mit dem passenden Anbieter abzuschliessen. Von einem generellen
Verbot, wie es in den Medien oft fälschlicher Weise wiedergegeben wird,
kann absolut nicht die Rede sein.
(siehe dazu noch die Frage "Wer ist bei freien Funknetzwerken der
Betreiber?") Nach § 6 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) bedarf
einer Lizenz, wer "1. Übertragungswege betreibt, die die
Grenzen eines Grundstücks überschreiten und für
Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit genutzt
werden oder 2. Sprachtelefondienst auf der Basis selbst betriebener
Telekommunikationsnetze anbietet". "Telekommunikationsdienstleistungen"
sind laut der Definition in § 3 Nr. 18 TKG nur
gewerbliche
Telekommunikationsangebote. Wer also ganz frei von kommerziellen
Interessen tätig wird, erbringt keine Telekommunikationsdienstleistung
im Sinne des Gesetzes und unterliegt keiner Lizenzpflicht (beachte aber
die
Anmeldepflicht, s.u.).
Von der Lizenzpflicht ist die blosse Anzeigepflicht zu trennen, d.h.
die Pflicht, eine bestimmte Tätigkeit behördlich zu melden, ohne eine
Genehmigung oder Lizenzierung beantragen und abwarten zu müssen. Nach §
4 TKG muss jeder, der TK-Dienstleistungen erbringt, die Aufnahme,
Änderung und Beendigung des Betriebs innerhalb eines Monats der RegTP
schriftlich anzeigen. Auch hier gilt die Definition des § 3 Nr. 18 TKG,
wonach im Sinne des TKG nur gewerbliche Dienstleistungen als
Telekommunikationsdienstleistung gelten. Die Anmeldung erfolgt mit
einem kurzen Brief/Fax. Man muss keine Antwort oder Genehmigung
abwarten, sondern kann sofort loslegen. Die Wimo Antennen und
Elektronik GmbH hat auf ihrer Website ein Formular
funknetz-meldeformular - ohne Gewähr.
Darüber sind die Juristen verschiedener Auffassung. Im Allgemeinen ist
eine Tätigkeit gewerblich, wenn sie auf eine bestimmte Dauer angelegt
ist, eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, und man gegenüber Dritten
als Anbieter auftritt (vgl. Scheurle/Mayen-Lünenbürger, Kommentar zum
TKG, § 3 Rn. 61, 63). Das bloße Teilen der Kosten eines
Internetanschlusses (bzw. DSL-Anschlusses) stellt definitv keine
"Gewinnerzielungsabsicht" dar. Damit ist hierfür weder eine Lizenz noch
eine Anmeldung bei der RegTP notwendig. Einige Mitarbeiter der RegTP
sind der Auffassung, dass das Netzwerk bereits dann gewerblich
betrieben wird, wenn es indirekt der Gewinnerzielung dient,
insbesondere wenn ein (natürlich gewerblich betriebenes) Cafe seinen
Kunden kostenlos WLAN zur Verfügung stellt.
Nein. Nach Art. 3 der EG-Richtlinie 2002/20/EG vom 24.04.2002 (sog.
Genehmigungsrichtlinie) kann für die Bereitstellung elektronischer
Kommunikationsnetze keine Lizenz mehr verlangt werden, sondern nur eine
schlichte Anmeldung der Tätigkeit (siehe
Anmeldepflicht).
Wie so oft im Europarecht: Nein. Daher hat der Europäische Gerichtshof
(EuGH) die Figur der "self-executing"-Norm entwickelt, wonach
Richtlinien nach Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbar gelten, sofern
sie eine eindeutige Rechtsfolge haben. Da die Genehmigungsrichtlinie
zum 25.07.2003 umgesetzt werden musste, verlangt und erteilt die RegTP
für WLAN keine Lizenzen mehr.
Einige Juristen bestreiten die Eigenschaft von Voice over IP, ein
Sprachdienst zu sein, bereits wegen der angeblich fehlenden Übertragung
in Echtzeit.
Doch bevor man sich in diese Diskussion vertieft: Auf jeden Fall ist
für einen Sprachtelefondienst erforderlich, das er gewerblich erbracht
wird (§ 3 Nr. 15 TKG).
Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnis ist gem. § 85 Abs. 2 TKG jeder
verpflichtet, der "geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt
oder daran mitwirkt." Achtung, Juristendeutsch:
geschäftsmäßig und
gewerbsmäßig sowie Telekommunikations
dienste und Telekommunikations
dienstleistungen
sind jeweils zwei verschiendene paar Schuhe. Ein geschäftsmäßiges
Erbringen von Telekommunikationsdiensten liegt nicht erst bei
gewerblicher Tätigkeit vor, sondern schon bei einem "nachhaltigen
Angebot von Telekommunikation mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht" (§
3 Nr. 5 TKG). Ein freies Netzwerk ist - wenn es nicht nur ganz
kurzfristig betrieben wird - ein nachhaltiges Angebot, so dass der
Betreiber und ggf. Mitarbeiter dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. (Was
ja im Ergebnis nicht so verkehrt ist.)
Man darf sich über das notwenige hinaus keine Kenntnis vom Inhalt der
Telekommunikation verschaffen und die Kenntnisse, die man notwendiger
Weise erworben hat, nicht weitergeben (§ 86 Abs. 3 TKG).
Nach § 90 TKG müssen die Erbringer geschäftsmäßiger
Telekommunikationsdienste Dateien über die Rufnummern der Kunden
führen, und diese den Sicherheitsbehörden über eine RegTP-Schnittstelle
zur Verfügung stellen. Grundsätzlich wären hierzu also auch die
Betreiber freier Netzwerke verpflichtet. Da die "Kunden" jedoch keine
Rufnummern erhalten, entfällt diese Pflicht in gewisser Weise. Zudem
sind nach § 3 der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) nur
die Betreiber von Telekommunikations
dienstleistungen (d.h. gewerblich) verpflichtet und selbst diese dann nicht, wenn höchstens 1000 Teilnehmer an das Netz angeschlossen sind.
Wie viele Teilnehmer an ein Netz angeschlossen sind, hängt natürlich
von der Frage ab, welches Netz eine bestimmte Person betreibt. Wer nur
einen Access Point betreibt, wird kaum auf 1000 unmittelbare Teilnehmer
kommen. Genau genommen ist schon fraglich, ob überhaupt ein
Netz
betrieben wird, da nur ein einziger Knotenpunkt bereit gestellt wird,
die anderen Knoten- oder Endpunkte von anderen Personen kommen und bei
WLAN der Betreiber nunmal auch keine Verbindungsleitungen zwischen den
Knotenpunkten zur Verfügung stellt.
Das hängt Deiner Wohnsituation ab: Bist Du Eigentümer des Hauses, kann
es Dir keiner verbieten. Ebenso ist es in der Regel, wenn man ein
ganzes Haus gemietet hat oder es als Genossenschaft bewohnt. Bei
Mietwohnungen ist der Mieter in der Regel nicht befugt, Antennen auf
das Dach zu setzen. Da kann man allenfalls den Vermieter/Hausmeister
freundlich fragen oder hoffen, dass der Vermieter einen kleinen Access
Point nicht findet und/oder sich nicht dran stört. Aber in jedem Fall
sollte man sich bezüglich eines
Blitzableiters professionell beraten lassen und auf eine normgerechte Montage achten.
WLANs können in vielen Einsatzszenarien genutzt werden. WLAN stellt
eine Netzwerk-Infrastruktur dar. Mehrere Menschen, die ein Notebook
besitzen können sich damit ad-hoc untereinander vernetzen, ohne lästige
Kabel zu ziehen. Innerhalb von Gebäuden können per WLAN mobile
Arbeitsplätze eingerichtet werden. Auch zuhause können PC und Notebook
kabellos miteinander verbunden werden.
Für uns ist die Vernetzung des öffentlichen Raums von besonderem
Interesse. Möglichst viele Menschen, Gruppen und Projekte sollen sich
per WLAN vernetzen. So kann parallel zum Internet eine eigene
unabhängige lokale Infrastruktur (ein Intranet) geschaffen werden.
Hinsichtlich der Dienste, die darüber betrieben werden können, gibt es
keine Beschränkungen. Im Gegensatz zu gängigen Internetanschlüssen,
bietet die WLAN-Technik eine wesentlich höhere Bandbreite. Und zwar
nicht wie bei A-DSL nur in eine Richtung: vom Netz zum Benutzer.
Sondern auch in die andere Richtung: von der Benutzerin zum Netz.
Dadurch ist es möglich, selber Daten mit hoher Datenübertragungsrate in
und über das Netz zu schicken. Alle im Internet vorhandenen Dienste
(z.B. http, ftp, dns ...) funktionieren auch im WLAN. Auf Grund der
hohen Übertragungsraten sind selbst Audio- und Videoanwendungen
möglich. Telefonieren ist im WLAN dank Voice-over-IP leicht machbar. In
einem WLAN kann z.B. kostenlos telefoniert werden. VeranstalterInnen
können Tagungen und Konzerte per Wavelan kostenlos in die Umgebung
übertragen, Künstlerinnen und Künstler ihre Ausstellungen im virtuellen
Raum des WLANs zeigen, Menschen beliebig viele Daten kostenlos per WLAN
austauschen.
Erster Gedanke ist, sich per WLAN-Technologie gemeinsam einen oder
mehrere Internetanschlüsse zu teilen. Doch genauso können auch
gemeinsame Datei- und Mailserver oder andere Infrastrukturen, die per
WLAN zugänglich sind geteilt werden. Und wie bereits weiter oben
beschrieben ist selbst das kostenlose Telefonieren mittels
Voice-over-IP innerhalb des WLANs möglich.
Neben der technischen Vernetzung entstehen auch neue soziale Kontakte
und Netzwerke. Das ist eine wesentliche Chance lokaler
Netzwerkinitiativen: die Bildung und Stärkung lokaler Sozialstrukturen.
Um auf ein bereits vorhandenes WLAN zuzugreifen, benötigt mensch einen
WLAN-Adapter, also eine Netzwerkkarte speziell für das Funknetz. Diese
gibt es für PCs als PCI-Adapter und für Notebooks als PC-Card
(PCMCIA-Karte). Für den Übergang zwischen einem Funknetz zu einem
Kabelnetz wird ein Accesspoint benötigt. Um einzelne Funkzellen
miteinander zu verbinden benötigt mensch ebenfalls Accesspoints (APs).
Solche APs werden auch als Meshpoints bzw. Mesh-APs bezeichnet (Engl.:
to mesh = vermaschen). Zur Überbrückung größerer Entfernungen wird
darüber hinaus optional eine externe Antenne benötigt.
Angesichts der vielen verschiedenen Möglichkeiten, kann diese Frage nur
näherungsweise beantwortet werden. Ein einfacher Access Point, auf dem die
FreifunkFirmware läuft, kostet ca. 50 bis 80 Euro. Antennen kosten je nach Bauform und Spezifikation 40 bis 150 Euro. Um einen eigenen
Access Point auf einem Hausdach zu installieren muß mit
Kosten von ca. 100 bis 200 Euro gerechnet werden (inkl. Kabel,
Blitzschutz und Kleinteilen). Stellt man den Accesspoint nur aufs Fensterbrett, so braucht es mitunter nicht mal eine Antenne (obwohl eine Antenne immer anzuraten ist) und man ist mit 50 bis 80 Euro dabei.
freifunk.net geht zurück auf eine Idee der freien Projektgruppe
mindworxs und wird heute vom Förderverein freie Netzwerke e.V.
bertrieben -
hier
mehr zur Idee. freifunk.net ist definitiv ein nicht-kommerzielles und
offenes Projekt. Jede und jeder mit Lust und Interesse kann bei
freifunk.net
mitmachen
und uns beim Auf- und Ausbau der Webseite und anderen Aktivitäten
unterstützen. Hier erfährst du, wer zur Zeit zum freifunk
Team gehört.
Ein Ziel von freifunk.net ist es, Schritt für Schritt Tools anzubieten,
die das Auffinden von Mitstreiterinnen in der näheren Umgebung und den
Erfahrungsaustausch im Internet ermöglichen.
Alle, die Lust am Aufbau eines lokalen freien Netzwerks haben, können sich kostenlos unter
http://freifunk.net/community/
eintragen. Dort erhälst Du Deine eigene "Freikarte" über die sich
andere Interessierte in Deiner Nähe mit Dir in Verbindung setzen
können. Im
freifunk-forum findest Du weitere Hinweise zu bereits existierenden Projekten.
Eintragungen vorwiegend technischer Art befinden sich zur Zeit unter
http://www.nodedb.com/europe/de/
und unter
http://www.mobileaccess.de
, einer kommerziellen Datenbank, in der sich einige freie Netzwerker eingetragen haben.
Wir haben zwei
Mailinglisten eingerichtet, in die Du Dich eintragen kannst. Hier können alle Interessierten gemeinsam Informationen austauschen.
Darüber hinaus gibt es ein
Wiki,
in das jede und jeder Ideen, Artikel oder kleine Geschichten zum Thema,
gute Links sowie Fragen und Antworten schreiben kann. Eine besondere
Hilfe ist es, andere auf http://freifunk.net aufmerksam zu machen und
wenn möglich diese Seite zu verlinken. Denn nur so können wir es
schaffen, dass auch alle kleinen lokalen Initiativen von der Idee
erfahren, ein gemeinsame Basis für alle freien Netzwerke aufzubauen.
Weitere Infos wie Ihr mitmachen könnt, findet Ihr
hier.