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Fragen und Antworten

Fragen und Antworten rund um dieThemen WLAN und freie Funknetzwerke von Juergen Neumann und RA Olaf Koglin

Fragen

Was bedeutet WLAN, Wi-Fi und Wavelan?
Was ist ein freies Funknetzwerk?
Ist WLAN sicher?
Sind WLANs gesundheitsschädlich (Strahlung)?
Ist das erlaubt?
Sind freie Netzwerke ein Risiko für die Gesellschaft?
Welche rechtlichen Grundlagen müssen beachtet werden?
Darf ich meinen DSL-Anschluss mit anderen teilen?
Unterliegen die Betreiber freier Funknetzwerke in der BRD einer Lizenzpflicht?
Was ist die Anmeldepflicht?
Wann wird ein (freies) Netzwerk gewerblich betrieben?
Benötigt man eine Lizenz bei einem gewerblich betriebenem Netz?
Ist die EG-Richtlinie 2002/02/20 schon umgesetzt worden?
Ist Voice-over-IP ein Sprachtelefondienst im telekommunikationsrechtlichen Sinn?
Unterliege ich als Betreiber eines WLANs dem Fernmeldegeheimnis?
Was verlangt das Fernmeldegeheimnis?
Was hat das mit der Schnittstelle für Geheimdienste auf sich?
Wer ist juristisch der Betreiber eines freien Netzwerks?
Darf ich eine WLAN-Antenne auf mein Dach bauen?
Welche Nutzungs-/Anwendungsmöglichkeiten bietet WLAN?
Welche Synergieeffekte entstehen zwischen Mitmacher/innen bzw. Projektpartnern?
Was benötigen einzelne Nutzer/innen?
Ich will mitmachen. Was kostet das?
Ist http://freifunk.net eine kommerzielle Initiative? Wer steckt dahinter?
Wie finde ich eine freifunk-Initiative in meiner Nähe?
Wie kann ich am Aufbau von freifunk.net mitwirken?

Weitere Fragen und Kommentare könnt Ihr uns unter Kommentare ins freifunk.wiki schreiben.

Antworten

Was bedeutet WLAN, Wi-Fi und Wavelan?

Alle drei Begriffe bedeuten die Verbindung von Computern und Komponenten per Funk nach den 802.11x Standards des IEEE. Mehr Details können im Glossar  und in der freifunk-Präsentation (siehe Downloadsnachgelesen werden.

Was ist ein freies Funknetzwerk?

Ein freies Funknetzwerk ist eine Infrastruktur, die allen offen steht und von allen genutzt werden kann. Ein freies Funknetzwerk entspricht den Richtlinien des PicoPeering Agreement. Zentraler Aspekt des Picopeering Agreement (PPA) ist die Erklärung jedes einzelnen, einen Teil seiner eigenen Netzwerkressourcen für das Gesamtnetzwerk zur Verfügung zu stellen, und den ungehinderten Datentransfer durch die eigene Funkzelle zu ermöglichen. Nur so können sich die persönlichen Funkinseln zu einem Gesamtnetzwerk verbinden.

Ist WLAN sicher?

Nein! Die bisher zur Absicherug von Funknetwerken verwendeten Technologien sind leider noch nicht sicher. (Übrigens ist das "Internet" an sich keinesfalls abgesichert.) Es ist daher notwendig, den Datenverkehr, der über das Netzwerk übertragen wird (egal ob per Funk oder Kabel), durch den Einsatz bewährter und sicherer Technologien (IPsec, VPN) abzusichern. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat eine ausführliche Informationsschrift zur Sicherheit in Funknetzwerken veröffentlicht. (siehe auch freifunk-Magazin Artikel

Sind WLANs gesundheitsschädlich (Strahlung)?

Vielleicht? Das Risiko elektromagnetischer Strahlug ist heute noch nicht ausreichend erforscht, um hierzu eine sinnvolle Aussage machen zu können. Wir wissen jedoch, dass das Risiko, das von WLANs ausgehen dürfte, als recht gering einzuschätzen ist. WLANs senden mit einer Leistung von maximal 100 Milliwatt, im Normalfall sogar nur mit etwa 35 Milliwatt. Das ist etwa ein Zehntel der Sendeleistung eines normalen Handys. Die Strahlung ist also sehr schwach. Da das Strahlenrisiko von der Sendeleistung und vom Abstand zur Strahlenquelle abhängig ist, so ist dieses im Vergleich mit einfachen Handys wesentlich geringer - von den Sendemasten, die mit erheblich mehr Leistung senden, ganz zu schweigen. Mehr hierzu im freifunk-Magazin unter WLAN und Strahlung

Ist das erlaubt?

Ja! Die für WLAN verwendeten Frequenzen sind explizit zur öffentlichen Nutzung ausgewiesen worden. Bei nicht kommerzieller Nutzung ist es auch nicht notwendig, Funkverbindungen, die Grundstücksgrenzen überschreiten bei der Bundesnetzagentur (ehem. RegTP) anzumelden. Rege Unterstützung findet WLAN durch die Europäische Komission (zum Artikel).

Sind freie Netzwerke ein Risiko für die Gesellschaft?

Diese Frage wird oft im Zusammenhang mit freien WLANs gestellt. Insbesondere die Überlegung, dass ja auch Neonazis oder Kinderpornohändler die Infrastruktur freier Netzwerke für ihre Zwecke misbrauchen könnten, taucht regelmäßig auf.

Die Idee freier Netzwerke kennt keine Zensur für die gewaltlose Ausübung der Meinungsfreiheit. An dieser Stelle ein Zitat von Wau Holland: "Wir müssen die Rechte der Andersdenkenden selbst dann beachten, wenn sie Idioten oder schädlich sind. Wir müssen aufpassen. Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit --- Keine Zensur!".

Der Handel mit Kinderpornographie oder andere menschenverachtende Aktivitäten im Netz sind zu ächten und mit geeigneten Mitteln zu bekämpfen. Die Schlußfolgerung, auf Grund eines möglichen Mißbrauchs, auch die Menschen einzuschränken, die eine Technologie im positiven Sinne nutzen (und das ist nun mal die große Mehrheit), ist jedoch der falsche Weg! Was die Gesellschaft nicht in ihren sozialen Zusammenhängen regeln kann, kann auch nicht "technisch" geregelt werden (siehe auch Artikel Was passiert mir ... ).

Welche rechtlichen Grundlagen müssen beachtet werden?

Für den nicht-kommerziellen Betrieb eines WLANs wird keinerlei Genehmigung oder Zulassung benötigt. Der einzige Punkt, um den mensch sich kümmern muss ist der Fall, dass eine eigene Antenne auf ein Mietshausdach installiert werden soll. Eine solche Antenne ist notwendig, um die Reichweite des WLANs zu vergrößern. Ohne Antenne beträgt die Reichweite einer WLAN-Karte - je nach Beschaffenheit der Umgebung - ca. 10 bis 50 Meter. Mit unterschiedlichen Antennen kann diese Reichweite von 300 Meter bis auf über 20 Kilometer vergrößert werden. Der Hausverwaltung bzw. der Eigentümer muss der Montage einer Antenne auf dem Hausdach zustimmen. Die Montage muss gemäss geltender Sicherheitsrichtlinien (Befestigung; Blitzschutz) erfolgen.

Darf ich meinen DSL-Anschluss mit anderen teilen?

Es gibt DSL-Tarife von Anbietern, die eine Netzwerkznutzung vertraglich ausschliessen. Es gibt aber durchaus auch DSL-Anbieter, die eine Netzwerknutzung des von ihnen angebotenen DSL-Anschlusses erlauben (z.B. 1&1, Kamp, Schlund&Partner - vgl. http://www.dsl-tarifinfo.de/). Mensch sollte also beim Bestellen von DSL darauf achten, den passenden Vertrag mit dem passenden Anbieter abzuschliessen. Von einem generellen Verbot, wie es in den Medien oft fälschlicher Weise wiedergegeben wird, kann absolut nicht die Rede sein.

Unterliegen die Betreiber freier Funknetzwerke in der BRD einer Lizenzpflicht?

(siehe dazu noch die Frage "Wer ist bei freien Funknetzwerken der Betreiber?") Nach § 6 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) bedarf einer Lizenz, wer "1. &Uumlbertragungswege betreibt, die die Grenzen eines Grundstücks überschreiten und für Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit genutzt werden oder 2. Sprachtelefondienst auf der Basis selbst betriebener Telekommunikationsnetze anbietet". "Telekommunikationsdienstleistungen" sind laut der Definition in § 3 Nr. 18 TKG nur gewerbliche Telekommunikationsangebote. Wer also ganz frei von kommerziellen Interessen tätig wird, erbringt keine Telekommunikationsdienstleistung im Sinne des Gesetzes und unterliegt keiner Lizenzpflicht (beachte aber die Anmeldepflicht, s.u.).

Was ist die Anmeldepflicht?

Von der Lizenzpflicht ist die blosse Anzeigepflicht zu trennen, d.h. die Pflicht, eine bestimmte Tätigkeit behördlich zu melden, ohne eine Genehmigung oder Lizenzierung beantragen und abwarten zu müssen. Nach § 4 TKG muss jeder, der TK-Dienstleistungen erbringt, die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs innerhalb eines Monats der RegTP schriftlich anzeigen. Auch hier gilt die Definition des § 3 Nr. 18 TKG, wonach im Sinne des TKG nur gewerbliche Dienstleistungen als Telekommunikationsdienstleistung gelten. Die Anmeldung erfolgt mit einem kurzen Brief/Fax. Man muss keine Antwort oder Genehmigung abwarten, sondern kann sofort loslegen. Die Wimo Antennen und Elektronik GmbH hat auf ihrer Website ein Formular funknetz-meldeformular - ohne Gewähr.

Wann wird ein (freies) Netzwerk gewerblich betrieben?

Darüber sind die Juristen verschiedener Auffassung. Im Allgemeinen ist eine Tätigkeit gewerblich, wenn sie auf eine bestimmte Dauer angelegt ist, eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, und man gegenüber Dritten als Anbieter auftritt (vgl. Scheurle/Mayen-Lünenbürger, Kommentar zum TKG, § 3 Rn. 61, 63). Das bloße Teilen der Kosten eines Internetanschlusses (bzw. DSL-Anschlusses) stellt definitv keine "Gewinnerzielungsabsicht" dar. Damit ist hierfür weder eine Lizenz noch eine Anmeldung bei der RegTP notwendig. Einige Mitarbeiter der RegTP sind der Auffassung, dass das Netzwerk bereits dann gewerblich betrieben wird, wenn es indirekt der Gewinnerzielung dient, insbesondere wenn ein (natürlich gewerblich betriebenes) Cafe seinen Kunden kostenlos WLAN zur Verfügung stellt.

Benötigt man eine Lizenz bei einem gewerblich betriebenem Netz?

Nein. Nach Art. 3 der EG-Richtlinie 2002/20/EG vom 24.04.2002 (sog. Genehmigungsrichtlinie) kann für die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze keine Lizenz mehr verlangt werden, sondern nur eine schlichte Anmeldung der Tätigkeit (siehe Anmeldepflicht).

Ist die EG-Richtlinie 2002/02/20 schon umgesetzt worden?

Wie so oft im Europarecht: Nein. Daher hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Figur der "self-executing"-Norm entwickelt, wonach Richtlinien nach Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbar gelten, sofern sie eine eindeutige Rechtsfolge haben. Da die Genehmigungsrichtlinie zum 25.07.2003 umgesetzt werden musste, verlangt und erteilt die RegTP für WLAN keine Lizenzen mehr.

Ist Voice-over-IP ein Sprachtelefondienst im telekommunikationsrechtlichen Sinn?

Einige Juristen bestreiten die Eigenschaft von Voice over IP, ein Sprachdienst zu sein, bereits wegen der angeblich fehlenden Übertragung in Echtzeit. Doch bevor man sich in diese Diskussion vertieft: Auf jeden Fall ist für einen Sprachtelefondienst erforderlich, das er gewerblich erbracht wird (§ 3 Nr. 15 TKG).

Unterliege ich als Betreiber eines WLANs dem Fernmeldegeheimnis?

Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnis ist gem. § 85 Abs. 2 TKG jeder verpflichtet, der "geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt." Achtung, Juristendeutsch: geschäftsmäßig und gewerbsmäßig sowie Telekommunikationsdienste und Telekommunikationsdienstleistungen sind jeweils zwei verschiendene paar Schuhe. Ein geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten liegt nicht erst bei gewerblicher Tätigkeit vor, sondern schon bei einem "nachhaltigen Angebot von Telekommunikation mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht" (§ 3 Nr. 5 TKG). Ein freies Netzwerk ist - wenn es nicht nur ganz kurzfristig betrieben wird - ein nachhaltiges Angebot, so dass der Betreiber und ggf. Mitarbeiter dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. (Was ja im Ergebnis nicht so verkehrt ist.)

Was verlangt das Fernmeldegeheimnis?

Man darf sich über das notwenige hinaus keine Kenntnis vom Inhalt der Telekommunikation verschaffen und die Kenntnisse, die man notwendiger Weise erworben hat, nicht weitergeben (§ 86 Abs. 3 TKG).

Was hat das mit der Schnittstelle für Geheimdienste auf sich?

Nach § 90 TKG müssen die Erbringer geschäftsmäßiger Telekommunikationsdienste Dateien über die Rufnummern der Kunden führen, und diese den Sicherheitsbehörden über eine RegTP-Schnittstelle zur Verfügung stellen. Grundsätzlich wären hierzu also auch die Betreiber freier Netzwerke verpflichtet. Da die "Kunden" jedoch keine Rufnummern erhalten, entfällt diese Pflicht in gewisser Weise. Zudem sind nach § 3 der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) nur die Betreiber von Telekommunikationsdienstleistungen (d.h. gewerblich) verpflichtet und selbst diese dann nicht, wenn höchstens 1000 Teilnehmer an das Netz angeschlossen sind.

Wer ist juristisch der Betreiber eines freien Netzwerks

Wie viele Teilnehmer an ein Netz angeschlossen sind, hängt natürlich von der Frage ab, welches Netz eine bestimmte Person betreibt. Wer nur einen Access Point betreibt, wird kaum auf 1000 unmittelbare Teilnehmer kommen. Genau genommen ist schon fraglich, ob überhaupt ein Netz betrieben wird, da nur ein einziger Knotenpunkt bereit gestellt wird, die anderen Knoten- oder Endpunkte von anderen Personen kommen und bei WLAN der Betreiber nunmal auch keine Verbindungsleitungen zwischen den Knotenpunkten zur Verfügung stellt.

Darf ich eine WLAN-Antenne auf mein Dach bauen?

Das hängt Deiner Wohnsituation ab: Bist Du Eigentümer des Hauses, kann es Dir keiner verbieten. Ebenso ist es in der Regel, wenn man ein ganzes Haus gemietet hat oder es als Genossenschaft bewohnt. Bei Mietwohnungen ist der Mieter in der Regel nicht befugt, Antennen auf das Dach zu setzen. Da kann man allenfalls den Vermieter/Hausmeister freundlich fragen oder hoffen, dass der Vermieter einen kleinen Access Point nicht findet und/oder sich nicht dran stört. Aber in jedem Fall sollte man sich bezüglich eines Blitzableiters professionell beraten lassen und auf eine normgerechte Montage achten.

Welche Nutzungs-/Anwendungsmöglichkeiten bietet WLAN?

WLANs können in vielen Einsatzszenarien genutzt werden. WLAN stellt eine Netzwerk-Infrastruktur dar. Mehrere Menschen, die ein Notebook besitzen können sich damit ad-hoc untereinander vernetzen, ohne lästige Kabel zu ziehen. Innerhalb von Gebäuden können per WLAN mobile Arbeitsplätze eingerichtet werden. Auch zuhause können PC und Notebook kabellos miteinander verbunden werden.

Für uns ist die Vernetzung des öffentlichen Raums von besonderem Interesse. Möglichst viele Menschen, Gruppen und Projekte sollen sich per WLAN vernetzen. So kann parallel zum Internet eine eigene unabhängige lokale Infrastruktur (ein Intranet) geschaffen werden.

Hinsichtlich der Dienste, die darüber betrieben werden können, gibt es keine Beschränkungen. Im Gegensatz zu gängigen Internetanschlüssen, bietet die WLAN-Technik eine wesentlich höhere Bandbreite. Und zwar nicht wie bei A-DSL nur in eine Richtung: vom Netz zum Benutzer. Sondern auch in die andere Richtung: von der Benutzerin zum Netz. Dadurch ist es möglich, selber Daten mit hoher Datenübertragungsrate in und über das Netz zu schicken. Alle im Internet vorhandenen Dienste (z.B. http, ftp, dns ...) funktionieren auch im WLAN. Auf Grund der hohen Übertragungsraten sind selbst Audio- und Videoanwendungen möglich. Telefonieren ist im WLAN dank Voice-over-IP leicht machbar. In einem WLAN kann z.B. kostenlos telefoniert werden. VeranstalterInnen können Tagungen und Konzerte per Wavelan kostenlos in die Umgebung übertragen, Künstlerinnen und Künstler ihre Ausstellungen im virtuellen Raum des WLANs zeigen, Menschen beliebig viele Daten kostenlos per WLAN austauschen.

Welche Synergieeffekte entstehen zwischen Mitmacher/innen bzw. Projektpartnern?

Erster Gedanke ist, sich per WLAN-Technologie gemeinsam einen oder mehrere Internetanschlüsse zu teilen. Doch genauso können auch gemeinsame Datei- und Mailserver oder andere Infrastrukturen, die per WLAN zugänglich sind geteilt werden. Und wie bereits weiter oben beschrieben ist selbst das kostenlose Telefonieren mittels Voice-over-IP innerhalb des WLANs möglich.

Neben der technischen Vernetzung entstehen auch neue soziale Kontakte und Netzwerke. Das ist eine wesentliche Chance lokaler Netzwerkinitiativen: die Bildung und Stärkung lokaler Sozialstrukturen.

Was benötigen einzelne Nutzer/innen?

Um auf ein bereits vorhandenes WLAN zuzugreifen, benötigt mensch einen WLAN-Adapter, also eine Netzwerkkarte speziell für das Funknetz. Diese gibt es für PCs als PCI-Adapter und für Notebooks als PC-Card (PCMCIA-Karte). Für den Übergang zwischen einem Funknetz zu einem Kabelnetz wird ein Accesspoint benötigt. Um einzelne Funkzellen miteinander zu verbinden benötigt mensch ebenfalls Accesspoints (APs). Solche APs werden auch als Meshpoints bzw. Mesh-APs bezeichnet (Engl.: to mesh = vermaschen). Zur Überbrückung größerer Entfernungen wird darüber hinaus optional eine externe Antenne benötigt.

Ich will mitmachen. Was kostet das?

Angesichts der vielen verschiedenen Möglichkeiten, kann diese Frage nur näherungsweise beantwortet werden. Ein einfacher Access Point, auf dem die FreifunkFirmware läuft, kostet ca. 50 bis 80 Euro. Antennen kosten je nach Bauform und Spezifikation 40 bis 150 Euro. Um einen eigenen Access Point auf einem Hausdach zu installieren muß mit Kosten von ca. 100 bis 200 Euro gerechnet werden (inkl. Kabel, Blitzschutz und Kleinteilen). Stellt man den Accesspoint nur aufs Fensterbrett, so braucht es mitunter nicht mal eine Antenne (obwohl eine Antenne immer anzuraten ist) und man ist mit 50 bis 80 Euro dabei.

Ist http://freifunk.net eine kommerzielle Initiative? Wer steckt dahinter?

freifunk.net geht zurück auf eine Idee der freien Projektgruppe mindworxs und wird heute vom Förderverein freie Netzwerke e.V. bertrieben - hier mehr zur Idee. freifunk.net ist definitiv ein nicht-kommerzielles und offenes Projekt. Jede und jeder mit Lust und Interesse kann bei freifunk.net mitmachen und uns beim Auf- und Ausbau der Webseite und anderen Aktivitäten unterstützen. Hier erfährst du, wer zur Zeit zum freifunk Team gehört.

Wie finde ich eine freifunk-Initiative in meiner Nähe?

Ein Ziel von freifunk.net ist es, Schritt für Schritt Tools anzubieten, die das Auffinden von Mitstreiterinnen in der näheren Umgebung und den Erfahrungsaustausch im Internet ermöglichen.

Alle, die Lust am Aufbau eines lokalen freien Netzwerks haben, können sich kostenlos unter http://freifunk.net/community/ eintragen. Dort erhälst Du Deine eigene "Freikarte" über die sich andere Interessierte in Deiner Nähe mit Dir in Verbindung setzen können. Im freifunk-forum findest Du weitere Hinweise zu bereits existierenden Projekten.

Eintragungen vorwiegend technischer Art befinden sich zur Zeit unter http://www.nodedb.com/europe/de/ und unter http://www.mobileaccess.de, einer kommerziellen Datenbank, in der sich einige freie Netzwerker eingetragen haben.

Wie kann ich am Aufbau von freifunk.net mitwirken?

Wir haben zwei Mailinglisten eingerichtet, in die Du Dich eintragen kannst. Hier können alle Interessierten gemeinsam Informationen austauschen.

Darüber hinaus gibt es ein Wiki, in das jede und jeder Ideen, Artikel oder kleine Geschichten zum Thema, gute Links sowie Fragen und Antworten schreiben kann. Eine besondere Hilfe ist es, andere auf http://freifunk.net aufmerksam zu machen und wenn möglich diese Seite zu verlinken. Denn nur so können wir es schaffen, dass auch alle kleinen lokalen Initiativen von der Idee erfahren, ein gemeinsame Basis für alle freien Netzwerke aufzubauen. Weitere Infos wie Ihr mitmachen könnt, findet Ihr hier.



von jensNZuletzt verändert: 21.05.2006 10:00
Mitwirkende: Juergen Neumann, Olaf Koglin







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